Die Vorstellung von Gerechtigkeit erscheint wie ein belebtes Puzzle, dessen Teile sich ständig verändern und weiterentwickeln. Doch lässt sich mit diesem Sinnbild eine zeitlose Definition von Gerechtigkeit aufstellen? Oder müssen wir tiefer schürfen, um Justitia aufzuspüren? – Es erweist sich als guter Vorsatz, allen Individuen gleiche Chancen auf ein erfülltes Leben bieten zu wollen. Allerdings haben sich im Laufe der Epochen die Ansichten, wie dies zu erreichen sei, unablässig gewandelt. In diesem Essay wollen wir hinterfragen, inwiefern uns ein Verständnis der Geschichte dabei helfen kann, althergebrachte Vorurteile und bestehende Ungerechtigkeiten zu erkennen, und wie diese Einsichten sich im Verhältnis zur generellen Gerechtigkeitsfrage verhalten. Um dies zu erörtern, beabsichtigen wir uns auf eine Reise durch die Historie zu begeben und so zu entdecken, wie diverse philosophische Gerechtigkeitskonzepte aufgekommen sind, sich verändert haben und abgelöst wurden. Wie ein Kaleidoskop, das sich stets aufs Neue dreht, scheint Gerechtigkeit ein wandelbarer Begriff zu sein, der fortwährend (re-)interpretiert, neu aufgefasst und umgesetzt wird.
In der antiken griechischen Philosophie beschäftigte sich Platon in seinem Dialog »Politeia« eingehend mit dem Thema Gerechtigkeit. Seiner Auffassung nach bildet die Gerechtigkeit die Grundlage einer stabilen Gesellschaft und jeder Mensch sollte seine natürliche Rolle im sozialen Gefüge einnehmen. Platon definiert Gerechtigkeit als die Harmonie der Seele, die daraus resultiert, dass alle Teile ihre natürliche Aufgabe verrichten.[[i]] Sein Konzept beinhaltet jedoch eine hierarchische Gesellschaftsstruktur, in der die Herrschenden das Subjekt der Gerechtigkeit sind; verknüpft mit dem Erfordernis eines Philosophenkönigs, im Sinne einer ‚Expertokratie‘. Platons Vorstellung von der Harmonie der Seele impliziert folglich, dass die ideale gesellschaftliche Ordnung erreicht werden könne, wenn jeder von uns sich seiner Rolle fügt.
Demgegenüber vertrat Aristoteles die Ansicht, Gerechtigkeit bestehe darin, dass jeder Mensch seinen angemessenen Anteil an den Ressourcen und Vorteilen der Gesellschaft erhält, im Sinne von ‚bürgerlicher Teilhabe‘. Hierzu formuliert Aristoteles in »Politika«, die Gerechtigkeit sei die Fähigkeit, jedem das zu geben, was ihm zustehe.[[ii]] Im Gegensatz zur platonischen Idee der naturgegebenen Rollen betont Aristoteles also mehr das Konzept des Pluralismus und des gebührenden Anteils. Gerechtigkeit ist ihm zufolge eine Tugend und das Subjekt der Gerechtigkeit sind alle Bürger*innen, die sich an die Regeln des Miteinanders halten. Im Mittelpunkt seines Ansatzes steht somit die Tatsache, dass wir jeweils die uns zustehende Portion vorhandener Güter und Leistungen erhalten sollten, um eine ausgewogene Gesellschaft zu erschaffen.
Während des Mittelalters entwickelte sich in der scholastischen Philosophie ein christliches Konzept von ‚natürlicher Gerechtigkeit‘. Diese Ansicht unterscheidet sich von den antiken Konzeptionen, indem sie den Gedanken einer göttlichen Reglung als Gerechtigkeitsgrundlage hervorhebt. Gelehrte vertraten die Auffassung, dass in der von Gott geschaffenen Welt sich eine schöpferische Ordnung (‚ordo‘) manifestiert,[[iii]] und dass sich gerecht zu verhalten bedeutet, dieser Weltordnung zu entsprechen. Ein bekanntes Beispiel für diese Perspektive ist das Werk »Summa Theologiae« von Thomas von Aquin. Er betont darin stärker die individuelle und nach Gottes Vorbild handelnde Dimension der Gerechtigkeit[[iv]] im Vergleich zu Platon und Aristoteles, die eher die soziale und politische Bedeutung in den Fokus rückten. Thomas von Aquin argumentiert, dass die Gerechtigkeit Teil der von Gott geschaffenen irdischen Ordnung ist und dass es die Aufgabe des Menschen sei, dieser nachzukommen.[[v]] Über das Mittelalter hinweg manifestierte sich besagte Vorstellung göttlicher Gerechtigkeit, in schriftlichen, bildhaften und nicht zuletzt kartographischen Weltentwürfen, die dazu dienten, die Universalität dieses Prinzips vor Augen zu führen.[[vi]]
So zeichnet sich ab, dass Gerechtigkeit von den vorangegangenen Denkern als eine wichtige Tugend betrachtet wird, die eine faire Verteilung von Ressourcen und Lasten gewährleisten soll, wobei jedoch das Subjekt der Gerechtigkeit je nach Konzept stark variiert. Während des 17. Jahrhunderts bildete sich die Idee der ‚Gesellschaftsvertragstheorie‘ heraus, die besagt, dass die Gesellschaft auf einem Übereinkommen zwischen den Bürger*innen fußt, welches die Regeln der Gerechtigkeit festlegt. Dieser Grundgedanke ging von Philosophen, wie Thomas Hobbes und John Locke aus. In Hobbes’ Werk »Leviathan« betont er, dass der Gesellschaftsvertrag zur Überwindung des natürlichen Zustands der Anarchie und zur Schaffung einer gerechten Gemeinschaft unumgänglich sei.[[vii]] Auch John Locke plädiert in »Two Treatises on Government« für das Erfordernis eines derartigen Vertrags zum Schutz der natürlichen Freiheiten und Rechte des Individuums sowie zur Errichtung einer rechtschaffenen Gesellschaft.[[viii]] So scheint bei diesen Ansätzen die Bedeutung der Zustimmung und des allseitigen Einverständnisses für die Festigung und Bewahrung eines Rechtsstaates im Vordergrund zu stehen. Jedoch ist zu bedenken, ob ein Vertragsschluss auch zwangsläufig einer Einigung gleichkommen muss, oder ob nicht vielmehr schlichte Notwendigkeit, wenn nicht gar Zwang dahinterstehen. Eine weitere ungeklärte Frage, die diese historischen Vertragstheorien vernachlässigen, ist zudem der Status von ‚Nicht-Mitgliedern‘ der Gesellschaft.
Während der Aufklärung wuchs dann merklich das Interesse an Rechtsfällen, insbesondere an Verbrechen ausübenden Mitmenschen und deren Beweggründe, sich unrechtmäßig zu verhalten. Ein bekanntes Exempel hierfür ist Cesare Beccarias Traktat »Dei delitti e delle pene«, das sich mit der Strafrechts- und Justizreform befasst und als Meisterwerk des italienischen Aufklärungsdenkens gilt.[[ix]] Auch sei hier erwähnt, dass die Rechts- und Gerechtigkeitsauffassung im Zeitalter der deutschen Romantik erhebliche Wandlungen durchlief, was nicht zuletzt im Bedeutungswandel von Rechtswörtern seinen Ausdruck fand.[[x]] Ein Beispiel dafür ist der Begriff ‚Gemeinschaft‘, denn die Romantiker betonten die Bedeutung der Gemeinschaft als Grundlage des Rechtssystems und sahen das Recht als eine ‚organische Entwicklung‘, die aus Bedürfnissen und Überzeugungen des Volkes erwächst. Zu dieser Zeit kam auch der Begriff einer ‚poetischen Gerechtigkeit‘ auf.[[xi]] So sprach sich damals Johann Wolfgang von Goethe literarisch für ein Verständnis von Gerechtigkeit aus, das nicht nur aus formalen Regelungen bestehen sollte, sondern vielmehr auch die Güte des Herzens, Mitgefühl in Beziehungen und das Moment der Freundschaft einzubeziehen habe, was eine Abkehr von der rein rationalen Betrachtungsweise der Aufklärung darstellt.[[xii]]
Es kristallisierte sich daraufhin im 19. Jahrhundert die Idee der ‚utilitaristischen Gerechtigkeit‘ heraus, der zufolge es unerlässlich ist, das größtmögliche Glück für die größtmögliche Anzahl von Menschen anzustreben.[[xiii]] An dieser Theorie waren die Philosophen Jeremy Bentham und John Stuart Mill maßgeblich beteiligt. Beide betonen den Gedanken, dass Gerechtigkeit durch die Maximierung der allgemeinen Zufriedenheit erreicht werden könne,[[xiv]] was zunächst durchaus erstrebenswert erscheint. Auf der Kehrseite berücksichtigt der Utilitarismus jedoch nicht individuelle Rechte und Bedürfnisse, die auf Kriterien, wie etwa Leistung, Verdienst oder Bedürftigkeit, basieren. Eine gerechte Verteilung von Ressourcen kann in der Praxis bedeuten, dass manche Personen mehr erhalten als andere, wenn sie einen legitimen Anspruch darauf haben. Somit stellt uns das utilitaristische Konzept vor die Grundfrage, ob es gerechtfertigt ist, das größtmögliche Glück für die größtmögliche Anzahl von Menschen anzustreben, wenn dabei die Persönlichkeit außer Acht gelassen wird, sowie ob der an sich wünschenswerte Gedanke von ‚Gleichheit‘ zwangsläufig Gerechtigkeit herbeiführt oder ins Gegenteil umschlagen kann.
Im Laufe des 20. Jahrhunderts bildeten sich feministische Theorien,[[xv]] kritische Rassentheorien[[xvi]] und andere philosophisch fundierte Ansätze heraus,[[xvii]] die die Gerechtigkeit in Bezug auf das Individuum sowie seine Einbettung in bestimmte gesellschaftliche Kollektive in den Mittelpunkt stellen. Diese Überlegungen betonen nun mehr die Notwendigkeit, die Perspektiven und Erfahrungen benachteiligter Gruppen zu berücksichtigen, um eine fairere Gesellschaft herbeiführen zu können und gegen Ungerechtigkeit vorzugehen. Engagierte Autorinnen, wie beispielsweise Simone de Beauvoir[[xviii]] und bell hooks,[[xix]] haben vehement auf die Unterdrückung der Frau, den Rassismus und die ethnische Diskriminierung hingewiesen. Gemeinsam mit diesen Stimmen gilt es die Vielfalt und Komplexität menschlicher Identitäten zu achten und nicht zu unterminieren oder gar zu negieren.
Neuere Zugänge, die sich im 20. und 21. Jahrhundert entwickelten, wie etwa das Konzept der ‚Intersektionalität‘ und der ‚Capability-Ansatz‘, bringen auf differenzierte Weise die Bedeutung der Chancengleichheit sowie die Perspektiven und Erfahrungen von marginalisierten Gruppen zur Sprache. ‚Intersektionalität‘ erweitert die traditionelle Analyse von Diskriminierung und Ungerechtigkeit, indem auf die komplexen Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Identitäten und Erlebnissen von Unterdrückung und Diskriminierung aufmerksam gemacht wird. Die Abhängigkeit von Faktoren, wie Geschlecht, ethnischer Hintergrund, Klasse oder sexuelle Orientierung, rückt dabei in den Brennpunkt.[[xx]] Auch Verfechter*innen des Capability-Ansatzes betrachten Gerechtigkeit nicht nur als Verteilungsproblem. Sie legen ihren Akzent vielmehr darauf, dass eine Stärkung von Fähigkeiten und Freiheiten erforderlich sei, um Chancengleichheit zu schaffen, sodass wir alle die Möglichkeit haben, ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben zu führen. Ein Leitgedanke, der gerade auch in ethischen Fragen im Feld der Medizin und dem Umgang mit bestimmten körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen von hohem Interesse ist.[[xxi]]
In der heutigen Zeit haben sich das Recht auf Glück und Selbstverwirklichung[[xxii]] als bedeutende Aspekte von Gerechtigkeit etabliert. Es lässt sich sagen, dass wir alle berechtigt sein sollten, unsere individuellen Ziele und Träume zu verfolgen, um unser vollständiges Potenzial auszuschöpfen, Zufriedenheit zu finden und das Leben nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten zu können. Allerdings ist es nicht minder relevant, die Auswirkungen unserer Handlungen auf die menschliche Gesellschaft, aber auch Tiere[[xxiii]] und die Umwelt zu berücksichtigen,[[xxiv]] um sicherzustellen, dass sie nicht auf Kosten anderer gehen. Es ist wichtig, einen ethisch vertretbaren ausgewogenen Ansatz zu finden, der individuelle Bedürfnisse und Interessen der Gesellschaft sowie das Naturganze berücksichtigt. Dabei gilt es den Wert von Gerechtigkeit stets im Auge zu behalten und danach zu streben, Missstände anzugehen und auszugleichen.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Schaffung von möglichst allseitiger Gerechtigkeit einen kontinuierlichen Prozess darstellt, der beständige Sorgfalt erfordert. Wie hier skizziert, haben sich im Rahmen unterschiedlicher historischer Kontexte verschiedene Herangehensweisen an die Frage der Gerechtigkeit ergeben, die auch heute noch wertvolle Denkanstöße bieten können. Es ist jedoch wesentlich, die Zusammenhänge zu berücksichtigen, in denen diese Ideen entstanden sind, um zu verstehen, warum bestimmte Ansätze in bestimmten Epochen populär waren und welche positiven sowie negativen Auswirkungen sie nach sich zogen. Es wird also ein multiperspektivisch-gerechtigkeitstheoretischer Standpunkt gefordert, der sich nicht nur auf die historischen Zusammenhänge oder die gegenwärtige Zeit bezieht, sondern auch auf die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Anstrengung zur Verwirklichung von Gerechtigkeit.
Resümierend kann gesagt werden, dass eine Beschäftigung mit der Ideengeschichte uns anregen kann, eine kritischere und umfassendere Perspektive auf die praktizierte Gerechtigkeit zu entwickeln. Indem wir die Manifestationen und Transformationen von Gerechtigkeitsvorstellungen untersuchen, können wir erkennen, wie sich heutige Praktiken und Entwürfe aus unserer Vergangenheit heraus entwickelt haben. Eine weiterführende Analyse historischer Konzeptionen könnte dazu beitragen, ein tieferes Verständnis des sozio-kulturellen Zusammenhangs zu erlangen, in dem bestimmte Gerechtigkeitstheorien entstanden sind, sowie über ihre Bedeutung und Relevanz im Laufe der Zeit nachzusinnen. Eine derartige historische Rückschau ist zudem auch didaktisch förderlich, um zu lernen uns selbst kritisch zu hinterfragen und vorherrschende Überzeugungen sowie möglicherweise veraltete Ansichten von Gerechtigkeit zu überdenken.
So lässt sich abschließend unterstreichen, dass eine reflektierte Beschäftigung mit Gerechtigkeitstheorien nicht nur einen Impuls liefern kann, um die Herausforderungen der Gegenwart anzugehen, sondern auch gemeinsam auf eine bessere Zukunft hinzuarbeiten. Ein derartiges Geschichtsbewusstsein kann uns als Gesellschaft helfen, den Wert von Gerechtigkeit in einem historisch-informierten Kontext zu bewerten und uns eine erweiterte Perspektive zu verschaffen, um gegenwärtige Probleme konstruktiv anzugehen. Zur anfänglichen Frage, ob es eine zeitlose Definition von Gerechtigkeit geben kann, die auf universellen Prinzipien, wie dem Grundsatz der Fairness oder der Gleichbehandlung beruht, lässt sich hier kein eindeutiges Urteil fällen. Es kann jedoch argumentiert werden, dass Gerechtigkeit eine kulturelle Konstruktion ist, die sich kaleidoskopartig im Laufe der Zeit verschiebt und von der Gesellschaft definiert wird. Nach dieser Reise durch die Ideengeschichte erscheint uns die Bedeutung von Gerechtigkeit nicht statisch, sondern eher im fortwährenden Wandel des Miteinanders begriffen.
Über die Autor*innen:
Salvatore Martinelli promoviert an der Universität Kassel im Fachgebiet Mittelalterliche Geschichte und widmet sich Fragen der Kartographie- und Diagrammatikforschung in intensiver Auseinandersetzung mit der »Nuova Figura« des maltesischen Gelehrten Antonino Saliba. Es handelt sich um eine faszinierende, detailreiche Universalkarte, die 1582 in Neapel gefertigt wurde und einen Fundus mittelalterlichen Weltwissens im Übergang zur Frühen Neuzeit inkorporiert, wobei der Schwerpunkt auf der Ergründung meteorologischer Naturgeheimnisse liegt.
Victoria-Katharina Martinelli promoviert an der Universität Kassel im Forschungsschwerpunkt Integrative Biophilosophie des Fachgebiets Theoretische Philosophie. Sie forscht zur Goethe-Rezeption in den Hauptwerken Ernst Cassirers und Kurt Goldsteins, die in einem regen intellektuellen Austausch entstanden sind. Dabei geht sie der Annahme nach, dass Goethes Vorstellung einer ‚lebendigen Versammlung‘ aus seinen morphologischen Schriften sich paradigmatisch auf erkenntnistheoretische Überlegungen dieser beiden Denker des 20. Jahrhunderts ausgewirkt hat.
[[i]] Vgl. Baumanns, Die Seele-Staat-Analogie, S. 20.
[[ii]] Vgl. Knoll, „Die distributive Gerechtigkeit“, S. 3-30.
[[iii]] Vgl. Baumgärtner, Mapping Narrations – Narrating Maps, S. 149.
[[iv]] Vgl. Thomalla, „Herrschaft des Gesetzes“, S. 103.
[[v]] Vgl. Mensching, „Moderne Elemente der Staatsauffassung“, S. 228.
[[vi]] Vgl. Martinelli, Antonino Saliba – Maltesischer Polyhistor.
[[vii]] Vgl. Meinken, „Staatslegitimation durch Autorisierung“, S. 455-456.
[[viii]] Vgl. Gröschner, Dierksmeier u.a., „Locke und der Schutz“, S. 174-175.
[[ix]] Vgl. Gross, Rome in the Age of Enlightenment, S. 218.
[[x]] Vgl. Kimmel-Schröder, „Sinn und Sinnlichkeit“, S. 61-79.
[[xi]] Vgl. Eibl, „Poetische Gerechtigkeit“, S. 215-240.
[[xii]] Vgl. Mantey, Der Sprachstil in Goethes, S. 29-37.
[[xiii]] Vgl. Pleger, Das gute Leben, S. 158.
[[xiv]] Vgl. Theuns, „Jeremy Bentham, John Stuart Mill“, S. 493-494.
[[xv]] Vgl. Ruppert, Scheiterbauer, u.a. „Transformationen entstehen im Prozess“, S. 21-38.
[[xvi]] Vgl. Schoell-Glass, Aby Warburg and Anti-Semitism, S. 92.
[[xvii]] Vgl. Quitmann, Humanistische Psychologie, S. 35.
[[xviii]] Vgl. Galster, Simone de Beauvoir und der Feminismus.
[[xix]] Vgl. Biana, „Philosophical Heritage of bell hooks“, S. 39-52.
[[xx]] Vgl. Rein u. Riegel, „Heterogenität, Diversität, Intersektionalität“ S. 67-69.
[[xxi]] Vgl. Gutwald, „Der Capability-Ansatz als Grundlage“, S. 159.
[[xxii]] Vgl. Taylor, „Self-Realization and the Priority“, S. 77-98.
[[xxiii]] Vgl. Köchy, „Tod im Labor“, S. 285.
[[xxiv]] Vgl. Ehemann, Umweltgerechtigkeit: Ein Leitkonzept, S. 202-207.
Literaturangaben:
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